Der Heimbeirat
Verbindungsglied zwischen Bewohnern und Leitung
Er hat ein Mitwirkungsrecht (kein Mitbestimmungsrecht) und ist entsprechend bei allen Entscheidungen einzuschalten, das heißt, er ist "vor einer Entscheidung des Heimträgers über eine den Heimbetrieb betreffende Maßnahme rechtzeitig und umfassend zu Informieren."
Somit besteht die Möglichkeit der Erörterung mit dem Träger sowie der Äußerung von Anregungen und/oder Bedenken.
Alle zwei Monate oder nach Bedarf tritt der Heimbeirat zusammen, um über Aktuelles zu sprechen und zu beraten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, Gastteilnehmer können indessen eingeladen werden.
Der Heimbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, die alle zwei Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt werden. Die letzte Wahl fand im März 2009 statt, so dass die laufende Amtszeit im März 2011 endet.
Neue Bewohner werden von den Mitgliedern begrüßt und willkommen geheißen. Diese sind auch Ansprechpartner, wenn es Sorgen, Probleme oder Anregungen gibt, die dann der Heimleitung vorgetragen werden.

